Antragstellung

Gesetzliche Krankenversicherung

Nach dem Sprechstundentermin und zwei bis vier probatorischen Sitzungen stellen wir gemeinsam mit Ihnen den Antrag bei der Krankenkasse. Bei Kurzzeittherapien (KZT1: 12 Stunden / KZT2: weitere 12 Stunden) entscheidet die Krankenkasse, bei Langzeittherapien ein Gutachter über den Therapieantrag. Hierfür ist auch ein Konsiliarbericht eines Haus- oder Facharztes notwendig.

Private Krankenversicherung

Bei privat Versicherten unterscheidet sich das Prozedere je nach Krankenversicherung. Bitte klären Sie vor dem Erstgespräch mit Ihrem Ansprechpartner bei der Krankenkasse, welche Qualifikationen der Therapeut haben muss und welche Antragsformulare Sie benötigen. In den meisten Fällen übernehmen auch die privaten Krankenkassen die kompletten Therapiekosten.