Kostenträger

In der Regel finden zuerst ein Sprechstundentermin und zwei bis vier probatorische Sitzungen (Probesitzungen) statt. Danach wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Die Kosten der Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Es ist auch möglich, die Therapie selbst zu bezahlen.