Die Zahl der Therapiestunden hängt von der Schwere Ihrer Erkrankung ab. Für eine Kurzzeittherapie werden bis zu 2x 12 Stunden, bei komplexeren Krankheitsbildern werden im Rahmen einer Langzeittherapie bis zu 60 Stunden erstattet. Die Therapie kann im Verlauf individuell verkürzt oder verlängert werden.